Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Um Übersetzungen bei Behörden oder Gerichten vorzulegen, wird meist eine so genannte "beglaubigte Übersetzung" gefordert, das heißt, eine Übersetzung, deren Richtigkeit und Vollständigkeit von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer bestätigt wurde. Je nach Bundesland ist die Bezeichnung dieser Übersetzer vereidigter Übersetzer, beeidigter Übersetzer oder ermächtigter Übersetzer. Aber auch außerhalb der öffentlichen Verwaltung und Justiz sind beglaubigte Übersetzungen bisweilen erforderlich. Durch sie weist man nach, etwa bei einem Arbeitgeber, dem man ausländische Arbeitszeugnisse oder Qualifikationen vorlegt, dass die Übersetzung sinngemäß tatsächlich dem Originaldokument entspricht und von einer neutralen und fachlich qualifizierten Person angefertigt wurde. Gerade im privatwirtschaftlichen Bereich werden diese Übersetzungen meist als "beglaubigte Übersetzungen" bezeichnet, wenngleich sie strenggenommen nicht - durch eine öffentliche Stelle - beglaubigt sind, sondern der Übersetzer ihre Richtigkeit und Vollständigkeit "bestätigt".
Wer darf sich Übersetzer bzw. Dolmetscher nennen?
Die Berufsbezeichnungen Übersetzer und Dolmetscher sind hierzulande nicht geschützt, zunächst kann sich also jeder, der Übersetzungen anbietet auch Übersetzer nennen. Als Kunde sollten Sie daher besonders genau auf die Qualifikationen des Übersetzers achten. Mitglieder anerkannter Übersetzerverbände (etwa von BDÜ, Aticom und anderen) müssen in der Regel bei der Aufnahme Ihre Qualifikationen nachweisen und unterliegen zudem oft einer Berufs- und Ehrenordnung ihres Verbandes. So wissen Sie beispielsweise bei einem BDÜ-Mitglied, dass Ihre Arbeit von einem professionellen Übersetzer durchgeführt wird. Geschützte Bezeichnungen sind hingegen Hochschulabschlüsse (M.A. Übersetzen, Diplom-Übersetzer, akademisch geprüfter Übersetzer etc.) und staatliche und staatlich anerkannte Prüfungsabschlüsse (z.B. staatlich geprüfter Übersetzer, staatlich anerkannter Übersetzer) und die Bezeichnungen für die von einem deutschen Gericht vereidigten Übersetzer (in Hamburg z.B. allgemein vereidigter Übersetzer, in anderen Bundesländern auch beeidigter Übersetzer, ermächtigter Übersetzer oder öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer u.ä.).
Wo kann ich noch weitere Übersetzer finden?
Die Stadt Hamburg hält auf ihrer Website unter den Punkten Dolmetscher und Übersetzer in Hamburg ausführliche Informationen zu den Prüfungen für allgemein beeidigte Übersetzer und zu Übersetzern und Dolmetschern in Hamburg bereit und führt zudem ein Branchenbuch mit mehr als 300 Dolmetschern und Übersetzern in Hamburg. Auch etliche große und teilweise bundesweit tätige Übersetzungsagenturen haben Ihren Sitz oder Filialen in Hamburg, unter anderem das Büro Profi-Schnelldienst Fachübersetzungen, die Finetext GmbH, Interglobal Communication Services oder das Mannheimer Übersetzernetzwerk. Der Verein vereidigter Dolmetscher und Übersetzer in Hamburg e.V. bietet in Form seines Mitgliederverzeichnisses auch eine Liste vereidigter Übersetzer aus Hamburg an, bundesweit existiert zudem eine amtliche Liste unter www.justiz-uebersetzer.de.
Weitere Informationen
Wenn Sie Dolmetschen und Übersetzen in Hamburg studieren möchten oder sich generell zum Berufsbild des Übersetzers bzw. Dolmetschers oder des Fremdsprachenkorrespondenten informieren möchten, finden Sie auf der Website der Universität Hamburg hierzu detaillierte und gut recherchierte Informationen unter der Rubrik "Leitfaden zur Berufsfindung" – Berufsfeld Dolmetschen und Übersetzen. Weitere Informationen zum Thema Übersetzungen finden Sie unter www.uebersetzer.org.